Die Wasserschutzpolizei informiert

Durchgehendes Fahrwasser im Kieler Hafen

Im Kieler Hafen gibt es ein neu eingerichtetes Fahrwasser, das in der Bekanntmachung für Seefahrer (BfS) vom 8. August 2003 unter der Nummer 48/03 veröffentlicht wurde.

An der Hörnbrücke sind die Durchfahrtsdalben mit grüner und roter Farbe und der Kennzeichnung K5 und K6 versehen worden. Somit führt das Fahrwasser von der Abzweigung des Hauptfahrwassers in Höhe Nord-Ostsee-Kanal (NOK) bei Tonne 20/Kiel 1 und der Tonne 18/Reede/Kiel 2 durch den Kieler Hafen über die Tonnen K3 und K4 bis zu den Dalben K5 und K6 an der Hörnbrücke.

Dies hat zu Folge, dass Fahrzeuge, die dem Fahrwasser im Kieler Hafen folgen, gegenüber querenden und einfahrenden Fahrzeugen bevorrechtigt sind. Besonders im Bereich der Schwentinemündung ist dies zu beachten. Wie bisher bleibt das Fahrwasser des Kieler Hafens ein „Nebenfahrwasser“, das vom Hauptfahrwasser im Bereich Kanalzufahrt abzweigt. Hier ist zu beachten, dass Fahrzeuge, die von See kommen und in den NOK fahren oder aus diesem auslaufen und nach See fahren wollen, dem Hauptfahrwasser folgen und gegenüber dem Verkehr vom und zum Hafen bevorrechtigt sind.