Freundes- und Förderkreis
in der Rudergesellschaft Germania Kiel von 1882 e.V.
In der Satzung der Rudergesellschaft Germania Kiel (RGK) werden neben dem Stammverein die Jugendabteilung, seit dem 30.05.1953 der Alte-Herren-Verband (AHV) und als Nachfolger seit dem 13.11.1988 der Senioren-Verband (S-V ) und seit dem 19.01.2005 dieser Freundes- und Förderkeis (FFK) geführt.
Ziel des S-V war es hauptsächlich, die Kameradschaft und den Zusammenhalt der älteren und unterstützenden Mitglieder in der RGK zu fördern und den Stammverein zu unterstützen. Dies ist weiterhin ein wesentlicher Eckpfeiler für die RGK.
Da der aktive Rudersport heute vom Alter her keine Begrenzung mehr bedeutet, soll mit der Umwandlung des Senioren-Verbandes in einen Freundes- und Förderkreis die Öffnung für alle Altersklassen und Interessensbereiche der RGK-Mitglieder erreicht werden.
An die Stelle der Satzung des S-V treten folgende Leitlinien für den Freundes- und Förderkreis:
Leitlinien des Freundes- und Förderkreises
1. Name
Freundes- und Förderkreis in der Rudergesellschaft Germania Kiel von 1882 e.V.
2. Zweck
Pflege der Freundschaft, Kameradschaft und Gemeinschaft aller Alters- und Interessengruppen der aktiven, unterstützenden und auswärtigen Mitglieder der RGK.
Förderung und Unterstützung der RGK in ideeller, personeller und materieller Weise.
Entwicklung neuer Ideen und Aktivitäten, z.B. in den Bereichen Geselligkeit, Kultur und Nebensportarten.
Pflege oder Wiederbelebung von Vereinstraditionen, wie z.B. Seniorentreff, Wanderungen oder Vorträge.
Werbung neuer Mitglieder für den Freundes- und Förderkreis zur Stärkung der RGK.
3. Mitgliedschaft
Jedes Mitglied der RGK kann Mitglied des Freundes- und Förderkreises werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären bzw. zu beenden.
4. Beitrag
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 25,00 € (beschlossen in der Mitgliederversammlung am 20.02.2014) und ist im 1. Quartal des Jahres zu entrichten.
Für bestimmte und beschlossene Vorhaben können Spendenaktionen auf freiwilliger Basis initiiert werden.
5. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich vor der Jahreshauptversammlung der RGK statt.
Die Einladung erfolgt durch das Sprecherteam (Sprecher:in, Kassenwart:in, Protokollführer:in).
Das Sprecherteam hat über das abgelaufene Geschäftsjahr zu berichten und den Kassenbericht für diesen Zeitraum vorzulegen.
Sie wählt das Sprecherteam für die Dauer von zwei Jahren.
Sie beschließt über die Erteilung der Entlastung des Sprecherteams.
Sie setzt den Mitgliedsbeitrag fest.
Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Versammlungsleiters:in – eine/r der Sprecherinnen/Sprecher – den Ausschlag. Über jede Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Eine Kopie erhält der Vorstand der RGK.
6. Leitung
Der Freundes- und Förderkreis wird von dem/der Sprecher:in des Sprecherteams oder der/dem stellvertretenden Sprecher:in geleitet und vertreten.
Das Sprecherteam gewinnt Verantwortliche für die verschiedenen Bereiche.
Ihm obliegt die Koordination der Aktivitäten, sowie die Verwaltung und Verwendung der verfügbaren Mittel entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
7. Inkrafttreten
Diese Leitlinien sind Bestandteil der Satzung der RGK in § 3. Sie sind nach Annahme durch den Geschäftsführenden Vorstand und der Jahreshauptversammlung der RGK am23.02.2005 in Kraft getreten.
Eine Änderung dieser Leitlinien muss mit dem Geschäftsführenden Vorstand der RGK abgestimmt werden.
Änderungen abgestimmt mit dem Geschäftsführenden Vorstand der RGK im Januar 2024.
Kiel, 3. Februar 2024
Ingrid Troué
Sprecherin Freundes- und Förderkreis
Änderungen beschlossen durch die Mitgliederversammlung des FFK am 03.02.2024.