Freundes- und Förderkreis
in der Rudergesellschaft Germania e.V. Kiel, gegr. 1882
In der Satzung der RGK werden neben dem Stammverein die Jugendabteilung und seit dem 13.11.1988 der Senioren-
Da der aktive Rudersport heute vom Alter her keine Begrenzung mehr bedeutet, soll mit der Umwandlung des Senioren-
Leitlinien des Freundes- und Förderkreises
1. Name
Freundes-
2. Zweck
Pflege der Freundschaft und Kameradschaft und damit Schaffung des Rahmens für eine gute Gemeinschaft aller Alters-
Förderung und Unterstützung der RGK in ideeller, personeller und materieller Weise. Entwicklung neuer Ideen und Aktivitäten, z.B. in den Bereichen Geselligkeit, Kultur und Nebensportarten.
Pflege oder Wiederbelebung von Vereinstraditionen, wie z.B. Seniorentreff, Wanderungen oder Vorträge.
Werbung neuer Mitglieder für den Freundes-
3. Mitgliedschaft
Jedes Mitglied der RGK kann Mitglied des Freundes-
4. Beitrag
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 13,00 € und ist im 1. Quartal des Jahres zu bezahlen. Für bestimmte und beschlossene Vorhaben können Spendenaktionen auf freiwilliger Basis initiiert werden.
5. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich vor der Jahreshauptversammlung der RGK statt. Die Einladung erfolgt durch die Sprecher.
Die Sprecher haben über das abgelaufene Geschäftsjahr zu berichten und den Kassenbericht für diesen Zeitraum vorzulegen.
Sie wählt die Sprecher für die Dauer von zwei Jahren.
Sie beschließt über die Erteilung der Entlastung der Sprecher.
Sie setzt den Mitgliedsbeitrag fest.
Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters (einer der Sprecher) den Ausschlag.
Über jede Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Eine Kopie erhält der Vorstand der RGK.
6. Leitung
Der Freundes-
Die Sprecher gewinnen Verantwortliche für die verschiedenen Bereiche. Ihnen obliegt die Koordination der Aktivitäten, sowie die Verwaltung und Verwendung der verfügbaren Mittel entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.