Freundes- und Förderkreis

in der Rudergesellschaft Germania e.V. Kiel, gegr. 1882

In der Satzung der RGK werden neben dem Stammverein die Jugendabteilung und seit dem 13.11.1988 der Senioren-Verband geführt, früher Alte-Herren-Verband (seit dem 30.5.1953). Ziel des Senioren-Verbandes war es hauptsächlich, die Kameradschaft und den Zusammenhalt der älteren und unterstützenden Mitglieder in der RGK zu fördern und den Stammverein zu unterstützen. Dies ist weiterhin ein wesentlicher Eckpfeiler für die RGK.
Da der aktive Rudersport heute vom Alter her keine Begrenzung mehr bedeutet, soll mit der Umwandlung des Senioren-Verbandes in einen Freundes- und Förderkreis die Öffnung für alle Altersklassen und Interessensbereiche der RGK-Mitglieder erreicht werden. An die Stelle der Satzung des Senioren-Verbandes sind nachfolgende Leitlinien für den Freundes- und Förderkreis getreten.

Leitlinien des Freundes- und Förderkreises

1. Name

Freundes- und Förderkreis in der Rudergesellschaft Germania e. V. Kiel, gegr. 1882

2. Zweck

Pflege der Freundschaft und Kameradschaft und damit Schaffung des Rahmens für eine gute Gemeinschaft aller Alters- und Interessensgruppen der aktiven, unterstützenden und auswärtigen Mitglieder der RGK.
Förderung und Unterstützung der RGK in ideeller, personeller und materieller Weise. Entwicklung neuer Ideen und Aktivitäten, z.B. in den Bereichen Geselligkeit, Kultur und Nebensportarten.
Pflege oder Wiederbelebung von Vereinstraditionen, wie z.B. Seniorentreff, Wanderungen oder Vorträge.
Werbung neuer Mitglieder für den Freundes- und Förderkreis zur Stärkung der RGK.

3. Mitgliedschaft

Jedes Mitglied der RGK kann Mitglied des Freundes- und Förderkreises werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären bzw. zu beenden.

4. Beitrag

Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 13,00 € und ist im 1. Quartal des Jahres zu bezahlen. Für bestimmte und beschlossene Vorhaben  können Spendenaktionen auf freiwilliger Basis initiiert werden.

5. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet jährlich vor der Jahreshauptversammlung der RGK statt. Die Einladung erfolgt durch die Sprecher.
Die Sprecher haben über das abgelaufene Geschäftsjahr zu berichten und den Kassenbericht  für diesen Zeitraum vorzulegen.
Sie wählt die Sprecher für die Dauer von zwei Jahren.
Sie beschließt über die Erteilung der Entlastung der Sprecher.
Sie setzt den Mitgliedsbeitrag fest.
Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters (einer der Sprecher) den Ausschlag.
Über jede Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Eine Kopie erhält der Vorstand der RGK.

6. Leitung

Der Freundes- und Förderkreis wird von dem/der Sprecher/Sprecherin und dem stellvertretenden Sprecher/Sprecherin, der/die gleichzeitig Kassenwart/Kassenwartin ist, geleitet und vertreten.
Die Sprecher gewinnen Verantwortliche für die verschiedenen Bereiche. Ihnen obliegt die Koordination der Aktivitäten, sowie die Verwaltung und Verwendung der verfügbaren Mittel entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.