Sport, Wanderungen und Veranstaltungen
Schleswig-Holstein macht derzeit keinen Gebrauch von verschärfenden Regeln, wie sie das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) in einer besonderen Lage ermöglicht. Für den Zutritt zum Bootshaus (alle Bootshallen und Räumlichkeiten einschl. Umkleideräume und Duschen) ist weder ein Geimpft- oder Genesenenstatus noch ein aktueller negativer Test oder ein Auffrischungsimpfung noch eine Maske erforderlich.
Die Corona-Bekämpfungsverordnung im Wortlaut: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
datum | uhrzeit | ort | veranstaltung | ansprechpartner:in |
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30. Okt. | 9:30 | Bootsplatz | Abrudern | Vorstand |
5. Nov. | 14:00 | Bootshaus | Boots- und Hausdienst | Vorstand |
12. Nov. | 14:00 | Bootshaus | Boots- und Hausdienst | Vorstand |
13. Nov. | 11:00 | Nortorf | Besuch Schallplattenmuseum, anschl. Martinsgansessen | Ingrid Troué |
3. Dez. | 13:00 | Bootsplatz | Adventsrudern | Vorstand |
24. Dez. | 10:00 | Bootsplatz | Heiligabend-Rudern |
Für alle Ruderveranstaltungen gilt: Die Beginnzeiten bedeuten „ruderfertig“!!
Und: Wer nicht rudern kann oder mag, ist herzlich Willkommen zum Essen und Klönen!!