Jung und Alt sind bei uns willkommen
Wenn Ihr auch gerne rudern möchtet, schaut einfach mal in der Rudergesellschaft Germania vorbei. Macht den ersten Schritt –
Das Motto der Rudergesellschaft Germania lautet: Wir nehmen D I C H mit ins Boot
Unsere Mitgliedsbeiträge ab 1. Juli 2022
Mitgliedschaft | Beitrag in € jährlich | Beitrag in € vierteljährlich |
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Ausübend | ||
Erwachsene/r | 360 | 90 |
Ehepaar einschl. Kindern in allgemeinbildenden Schulen | 500 | 125 |
Erwachsene/r mit Kindern in allgemeinbildenden Schulen | 400 | 100 |
Jugendliche/r in der Ausbildung, Studierende/r, Bundesfreiwilligendienstleistende/r | 180 | 45 |
Schüler/in | 128 | 32 |
Schülergeschwister | 200 | 50 |
Unterstützend | ||
Erwachsene/r | 160 | 40 |
Ehepaar | 240 | 60 |
Auswärtig | ||
Erwachsene/r | 76 | 19 |
Ehepaar | 110 | 27,50 |
- Die Beiträge werden nach Wahl des Mitglieds quartalsweise oder jahresweise im Lastschriftverfahren abgerufen. Beitragsänderungen können nur zum nächsten Quartal vorgenommen werden. Die Ummeldung vom aktiven zum unterstützenden Mitglied wird mit dem 01.01. bzw. 01.07. des Jahres wirksam, die der Antragstellung folgt.
- Die Aufnahmegebühr beträgt für erwachsene ausübende Mitglieder je 70,00 € für andere Mitglieder 30,00 €. Aktive Mitglieder erhalten dafür einen Gutschein für ein Ruder-T-Shirt.
- Mitglieder anderer Rudervereine zahlen keine Aufnahmegebühr, erhalten jedoch keinen Gutschein.
- Die Spindmiete beträgt 12,00 € pro Jahr, Zahlung per Abruf mit den Beiträgen.
- Von den ausübenden Erwachsenen sind vier Boots- oder Hausdienststunden zu leisten, Kinder und Jugendliche ebenfalls vier Stunden. Ersatzweise sind für jede Fehlstunde 10,00 € an die Vereinskasse zu zahlen.
- Bankkonto: Kieler Volksbank eG, DE48 2109 0007 0090 6589 06, GENODEF1KIL
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich anzuzeigen ist. Er ist nur zum 30.6. und 31.12 des Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.
- Die Rudergesellschaft Germania Kiel hat ein Abrufverfahren zum Einzug der Beitragszahlungen eingerichtet. Zu diesem Zweck werden die Mitgliederdaten elektronisch gespeichert. Eintrittsgeld, Beiträge, etwaige Umlagen und sonstige Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder werden am Anfang des Fälligkeitsmonats vom Konto des Zahlungspflichtigen abgerufen. Wenn das Konto des Zahlungspflichtigen die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Pflicht zur Einlösung. Etwaige Rücklastschriftgebühren der Geldinstitute gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Aufnahmeantrag zum Ausdrucken und Ausfüllen (nicht barrierefrei)